Wir gestalten einzelne Display-Schriften, umfangreiche Schriftfamilien oder Logos, entwerfen Piktogramm-Systeme oder Ihr visuelles Erscheinungsbild.

Zu unseren Kernbereichen zählen vor allem die Neuentwicklung von Corporate-Fonts und kompletten Schriftfamilien, der Ausbau von Schriften auf den OpenType Pro Zeichenumfang und  erweitert, der Ausbau für Kyrillisch und Griechisch.

Wir entwickeln oder überarbeiten Firmensignets von der Bleistiftskizze hin zur finalen digitalen Reinzeichnung als Font oder EPS, monochrom oder high-gloss.

Wir planen und konzipieren mit Ihnen die Umsetzung aller relevanten grafischen Gestaltungsbereiche individuell und persönlich, offen, kritisch und ehrlich.

Gutes Design unterscheidet sich von schlechtem Design dadurch, dass zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

Design ist somit dem normalen Leben sehr ähnlich.
Wie alle Bereiche des Lebens, ob Gesellschaft oder Wirtschaft, Politik oder Religion, ist Design nicht einzeln oder losgelöst von umgebenden Einflüssen vorstellbar. Darin unterscheidet sich Design grundlegend von Kunst. Design ist nicht Kunst.

Kunst kann für sich bestehen, auch wenn die Werke nur punktuell oder gar nicht mit anderen Bereichen verbunden sind oder darauf Bezug nehmen. Kunst bleibt als Ergebnis oder Ereignis eigenständig und muss nicht zwangsläufig für die überwiegende Zahl der Menschen funktionieren.

Design hingegen muss immer im jeweiligen Einsatzbereich überzeugen und für eine möglichst große oder genau definierte Gruppe von Menschen bestmöglich funktionieren.

Designer suchen und brauchen darum einen pragmatischen Ansatz, um vorhandene Probleme zu erkennen und zu lösen.

Nichtsdestotrotz soll und darf die Freiheit, die Kunst gewährt, im Gestaltungsprozess Design nicht außer Acht gelassen werden.

Offenheit und die Fähigkeit einfach oder ganz anders zu denken als gegebenenfalls erwartet wird, Durchhaltevermögen und ein ausgeprägter Sinn für den Spaß an neuen, provokanten, sinnlichen, ästhetischen, wegweisenden und aufregenden Lösungen ist die Basis aller kreativ arbeitenden Künstler wie Designer.

Wir wollen bei jedem Projekt beide Seiten des gestalterischen Prozesses, die künstlerisch freie, wie die pragmatisch planende, immer bestmöglich für den jeweiligen Auftraggeber miteinander verbinden.

* Carrois Type Design 2011

Jenny du Carrois  Graphic Design

Ralph du Carrois  Type Design | Creative Direction

Vanina Goldhofer  Graphic Design | Creative Direction  -> visit

Dimitri Kireev  Photography | Graphic Design

Anja Meiners  Type Design | Graphic Design

Botjo Nikoltchev  Type Design

 

»Network«

Saskia Ballhausen  Editorial Design | Art Direction  -> visit

http://www.formwechsel.de/

Andreas Eigendorf  Type Technology Development  -> visit

Anja Knust  Graphic Design  -> visit

Anja Steinig   Editorial Design | Creative Direction  -> visit

Okan Tustas  Creative Direction | Graphic Design  -> visit

Adam Twardoch  Type Design | Fontlab Development  -> visit

Paul Weihe  System Administration

 

Online-Umsetzung und technische Betreuung dpool München.

Wir beziehen unseren Strom von naturstrom.

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Copyright 2011 by Carrois Type Design GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen Carrois Type Design GbR

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1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden ausschließlich.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Diese entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten des Weiteren auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Unabhängig von der tatsächlichen urheber- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutzfähigkeit gilt jeder Entwurf von uns als ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn im Einzelnen die nach § 2 Absatz 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Uns stehen daher insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche der §§ 97 ff. UrhG zu.

2.2 Unsere Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

2.3 Wir übertragen unserem Kunden die für den jeweiligen Auftragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an unseren Gestaltungsleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übertragen wir jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht.

2.4 An unseren Ideen, Arbeiten, Vorlagen, Entwürfen, Präsentationsbeispielen etc., die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden und die nicht dem letztlich abgenommenen Leistungsergebnis entsprechen, erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen im vereinbarten Rahmen erst auf den Kunden über, wenn er unsere Gestaltungsleistung abgenommen hat und die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet hat.

2.6 Wir haben im Rahmen des Branchenüblichen das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in

Veröffentlichungen unserer Arbeiten als Urheber / Gestalter benannt zu werden. Der Kunde wird sich bemühen, diese Verpflichtung auch seinen Drittkunden entsprechend aufzuerlegen.

2.7 Auch nach der Übertragung der Nutzungsrechte an unseren Gestaltungsleistungen durch den Kunden sind wir berechtigt, zu Zwecken der Eigenwerbung die von uns erarbeiteten Entwürfe, Layouts, Designs etc. in Belegmappen, auf unserer Homepage, bei Präsentationen und Wettbewerben oder auf Messen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind wir berechtigt, den Namen des Kunden und/oder den Namen von dessen Drittkunden im üblichen Umfang zu nennen. Bei zu vervielfältigenden Arbeiten sind uns unentgeltlich 5 Belege zu überlassen.

2.8 Vorschläge, Weisungen oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden, seiner Mitarbeiter und/ oder Beauftragten haben weder Einfluss auf die vereinbarte Vergütung noch wird dadurch ein Miturheberrecht begründet.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) als übliche und angemessene Vergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Jede über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung zulässig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3.3 Werden nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert und hieran keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt nur die Vergütung für die Nutzung.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung, die Pflege der erstellten Leistung, etc., werden gesondert nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 95,- € berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sollte uns unvorhergesehen erheblicher Mehraufwand entstehen, werden wir uns mit dem Kunden zum Zwecke der einvernehmlichen Nachhonorierung absprechen.

4.2 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung unseres Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, uns die entsprechenden Vollmachten zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall die zur Auftragserfüllung notwendigen Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde dazu, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Dritten freizustellen und insbesondere unsere Kosten zu übernehmen.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, wie zum Beispiel für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. trägt der Kunde.

4.5 Der Kunde hat uns die Kosten für Reisen und Spesen für Reisen, die in Absprache mit dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung zu unternehmen sind, zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung

5.1 Soweit nichts anders vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne weitere Abzüge zahlbar.

5.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

5.3 Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten oder bei Aufträgen, die für uns mit hohen finanziellen Vorleistungen verbunden sind, sind angemessene Abschlagszahlungen in folgender Höhe zu leisten: der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und bei Ablieferung.

6. Eigentumsvorbehalt / Versendung / Digitale Daten

6.1 An sämtlichen übergebenen Materialien wie z.B. Entwürfen, Fotografien, Illustrationen, Handmustern, Modellen, Reinzeichnungen und Dateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt.
Hieran werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Der Kunde hat uns daher die Originale, sobald er diese nicht mehr zwingend benötigt nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust hat uns der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6.2 Die Versendung sämtlicher Arbeiten, Entwürfe und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir nicht verpflichtet, computergenerierte Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Die Herausgabe von Computerdateien ist mangels anderweitiger Absprachen gesondert zu vergüten.
Sofern wir dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt haben, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Zustimmung geändert werden. Die Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Computerdateien darf nur auftragsbezogen erfolgen.

7. Korrektur / Produktionsüberwachung

7.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung hat uns der Kunde Korrekturmuster vorzulegen, zu deren sorgfältigen Überprüfung wir uns verpflichten.

7.2 Jede Produktionsüberwachung durch uns bedarf der gesonderten schriftlichen Beauftragung.

8. Gewährleistung

8.1 Wir verpflichten uns dazu, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und die uns überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Gestaltungsleistung schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu entdecken waren, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Gestaltungsleistung als mangelfrei angenommen.

8.3 Im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

9. Haftung

9.1 Soweit nicht anderes vereinbart wurde, haften wir nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf unmittelbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 9.2 Sofern wir für notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden Dritte beauftragen, verpflichten wir uns zu einer sorgfältigen Auswahl und die uns zumutbare Anleitung des Dritten.
Über ein Auswahl- und Organisationsverschulden hinaus haften wir nicht für das Fremdverschulden der Dritten, da wir insoweit nur als Vermittler auftreten, und die Dritten keine Erfüllungsgehilfen sind.

9.3 Sofern wir selbst im Rahmen der Auftragserfüllung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dritte mit notwendigen Fremdleistungen beauftragen, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder fehlender Lieferung an den Kunden ab.
Der Kunde verpflichtet sich, bevor er uns in Anspruch nimmt, zunächst die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

9.4 Der Kunde stellt uns wegen eines Verhaltens, für das er die vertragliche Verantwortung bzw. Haftung trägt, von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines solchen Verhaltens an uns stellen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung zu tragen. Insbesondere überlässt uns der Kunde nur solche Vorlagen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist.

9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Hierfür entfällt mit der Freigabe unsere Haftung.

9.6 Wir haften außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die Zulässigkeit im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrecht, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit sowie die Neuheit unserer gestalterischen Leistungen im Sinne gewerblicher Schutzrechte jeglicher Art. Soweit wir dies erkennen können, werden wir den Kunden auf etwaige Bedenken hinweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechende Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er diese im geschäftlichen Verkehr verwendet.

10. Gestaltungsfreiheit

Unsere Gestaltungsfreiheit wird durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt. Insbesondere kann der Kunde die Abnahme der Gestaltungsleistung nicht aus gestalterischen Gründen ablehnen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden unser Geschäftssitz. Wir behalten uns vor, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

Stand: November 2009